1 Der SISKA unterscheidet im Prinzip zwischen zwei Arten von Abseilgeräten:

A) Geräte, bei welchen sich die Teilnehmer in das gestraffte Sicherungsseil setzen und

B) Geräte, welche von den Teilnehmern mit einem – größeren oder kleineren – Sprung in das zunächst schlaffe Sicherungsseil planmäßig belastet werden, um erst nach dem Auffangen des Sturzes abgelassen zu werden.

2. Grundsätzlich haben die Geräte der Norm DIN EN 341:2011-09 (D) – Persönliche Absturzschutzausrüstung – Abseilgeräte zum Retten – zu entsprechen. Abweichungen von den Anforderungen der einschlägigen DIN EN – insbesondere z.B. hinsichtlich der Ablassgeschwindigkeit – können durch eine sachverständige Einschätzung seitens eines entsprechend geeigneten Sachverständigen konkret für den jeweiligen Einsatzzweck freigegeben werden.

Wie der Titel der Norm bereits verrät, ist diese Norm nicht auf den dauerhaften Einsatz von Abseilgeräten in Seilgärten ausgerichtet. Dies betrifft insbesondere den planmäßigen Einsatzzweck, regelmäßig, dauerhaft und häufig Personen von einer Plattform auf den Boden abzulassen. Für den planmäßigen und dauerhaften Einsatz im Hoch- und Waldseilgärten hat der Betreiber zusätzlich folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

a) Es ist eine Freigabe des Herstellers des Gerätes für den beabsichtigten Zweck erforderlich. Der Hersteller sollte über den exakten Aufbau der Abseilstation (Anschlagpunkt des Abseilgerätes, Startplattform, Anwenderzahl und Nutzungsdauer) und die beabsichtigte Benutzung des Gerätes informiert werden. 

b) Für die konkrete Anwendung ist außerdem zu klären, ob und für welche freie Fallhöhe der Teilnehmer das Gerät zugelassen ist. Weiter ist zu klären, ob und für welchen Ausschlag eine Pendelbewegung der Teilnehmer das Gerät zugelassen ist. Häufig schreibt der Hersteller für Abseilgeräte vor, dass sich der Abzulassende in das straffe Seil zu setzen hat und untersagt demzufolge den Sprung in das Abseilgerät mit Schlappseil oder eine erhebliche Pendelbewegung beim Start des Abseilvorganges.

c) Inspektionsprüfungen sind bezüglich der Herstelleranforderungen und bezüglich des Herstellerprüfintervalls einzuhalten und zu dokumentieren. 

d) Da es sich bei dem Ablassgerät um ein Sicherungssystem handelt, muss die Anwendung in der Einweisung geschult werden und die Teilnehmer müssen die Anwendung unter Aufsicht üben. 

e) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Betreiber soweit wie möglich dafür Sorge zu tragen, dass keine unbeabsichtigte Fehlanwendung stattfindet. Bezeichnungen für die Abseilstation wie z. B. „Jump“, „Freefall“ können hierbei für die Teilnehmer sehr irreführend sein, falls der Sprung in das schlaffe Sicherungsseil des Abseilgeräts nicht zugelassen ist!

3. SISKA sind mehrere Unfallursachen im Umgang mit den Geräten bekannt. 

a) Absturz durch Falschbedienung durch Trainer

b) Absturz durch Einhängen in das abwärts führende Seil

c) Absturz durch Hochziehen des herabhängenden Seils mit anschließendem Sprung in das Schlappseil

d) Absturz durch mangelhafte Verbindung von Gurt zum Seil  

e) Absturz durch ungeeignete Geräte (keine Herstellerfreigabe!)

Für die Unfallursachen b) und c) hat der SISKA einen aktuellen Sicherheitshinweis veröffentlicht mit konkreten Empfehlungen zur Vermeidung der Unfallursachen. Dieser kann auf der Homepage des SISKA heruntergeladen werden. 

Für den Einsatz von Abseilgeräten, bei welchem die Teilnehmer das Gerät planmäßig mit einem Sprung in das Sicherungsseil belasten, befindet sich ein ergänzender Sicherheitshinweis in Vorbereitung (Veröffentlichung im August).

Infos und Kontakt:

SISKA

(Sicherheitskreis Seilkletteranlagen e.V.)

Hauptstr. 128

79356 Eichstetten

Tel. 07663.94 87 92

Fax 07663.94 94 33

E-Mail: info@siska.at

www.sicherheitskreis-seilkletteranlagen.de