▸ Die regelmäßige Baumkontrolle ist ein wichtiger Bestandteil, um den risikoarmen Betrieb eines Seilgartens zu gewährleisten.
Neben der Anforderung in der DIN EN 15567-1 ergibt sich die Notwendigkeit Baumkontrollen regelmäßig durchzuführen aus dem BGB §823, BGH-Urteil von 1965 (III ZR 217/63), vielen weiteren Urteilen und den FLL Baumkontrollrichtlinien (FLL Forschungsanstalt Landschaftsentwicklung Landschaftsbau).
Die Begriffe Baumkontrolle und Baumgutachten werden in der Seilgartenbranche häufig synonym verwendet. Baumkontrolle und Baumgutachten unterscheiden sich jedoch nach Umfang und Tiefgang.
Merkmale der Baumkontrolle (Regelkontrolle):
- Überprüfung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
- Inaugenscheinnahme
- Einschätzung von Vitalität, Schäden, Standsicherheit
- Dokumentation
- ggf. Empfehlung für eine weitere Untersuchung
- Festlegung der nächsten Kontrolle und ggf. von Pflegemaßnahmen
Merkmale eines Baumgutachtens (wird z. B. vor Gericht notwendig):
- Umfassende Untersuchung eines Baumes
- speziellen Methoden wie Bohrwiderstandsmessung, Schalltomographie, Zugversuchen, …), um zu einer ausführlichen Beurteilung des Baumes und ggf. dessen Schäden zu gelangen
- beinhaltet ggf. konkrete Aussage über die Stand- oder Bruchsicher- heit in Verbindung mit baulichen Einrichtungen (z.B. Zipline)
Erfordernisse an die Baumkontrolle lt. DIN EN 15567-1 2020-05:
Die Mindestanforderung, welche in einem Baumkontrollbericht enthalten sein müssen, lauten:
- allgemeine Standortbeschreibung
- Beschreibung der einzelnen Bäume
- Feststellungen und Zustandsbeurteilung
- Handlungsmaßnahmen
Die Häufigkeit der Baumkontrolle ist in der FLL Baumkontrollrichtlinie abhängig von drei Merkmalen:
- Alter des Baumes
- Zustand des Baumes (Schädigungsgrad)
- berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs
Hinweis:
Zusatzkontrolle:
Neben der Regelkontrolle können Zusatzkontrollen erforderlich sein:
- Nach extremen Wetterereignissen (Sturm, Eisregen, Gewitter, …)
- Nach Schadereignissen (Borkenkäfer, Anfahrschäden, …)
- Massaria (Krankheit bei Platane)
- Befall durch Eichenprozessionsspinner
Die Auswahl des Baumkontrolleurs sollte sorgfältig erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass der Grad der erforderlichen Sachkunde von der zu lösenden Aufgabe bestimmt wird. Der FLL zertifizierte Baumkontrolleur hat eine Prüfung bestanden und die Zertifizierung gewährt einen Grundstandard in Bezug auf berufliche Vorbildung und fachspezifische Weiterbildung im Bereich Baumkontrolle.
Die SISKA (Sicherheitskreis Seilkletteranlagen e.V.) veröffentlicht Sicherheitswarnungen, Sicherheitshinweise und Empfehlungen.
Sicherheitswarnungen werden auf Grund zumindest eines schweren Unfalles im Zusammenhang mit Seilkletteranlagen herausgegeben.
Sicherheitshinweise werden herausgegeben, falls auf Grund der Einschätzung der SISKA – Mitglieder eine Unfallwahrscheinlichkeit mit ernsthaften Unfallfolgen besteht.
Empfehlungen dienen allgemein der Unfallprävention und der Risikominimierung.
Über die SISKA:
Die SISKA ist ein Zusammenschluss von unabhängigen Gutachter:innen und Inspekteur:innen für Seilkletteranlagen. Neben dem internen fachlichen Austausch sieht sie ihre Aufgabe in der Förderung von branchenweit hohen Sicherheitsstandards. Hierzu veröffentlicht sie u.a. regelmäßig Sicherheitswarnungen, -hinweise und Empfehlungen.
Infos und Kontakt:
SISKA
(Sicherheitskreis Seilkletteranlagen e.V.)
Machthildstraße 9a
93053 Regensburg
Tel. +49. 941/78849025
E-Mail: info@siska.at
www.siska.at