1. Ich kenne noch das Gerät perfectdescent. (http://perfectdescent.com/auto-belay-service-centers). Dieses habe ich auch in Seilgärten gefunden. Vertrieb in Deutschland war oder ist noch bei A-Qbic Freizeitgeräte GmbH in Karlsruhe. Allerdings ist weder die Website aktiv noch die E-mail bekannt. Auf der amerikanischen Homepage wird die Firma dropzone.eu als Vertrieb genannt, die auch den Powerfan herstellen. Allerdings ist auf deren Seite nichts vom perfectdescent zu finden.

2. Bei fachgerechtem Einbau, entsprechendem Betriebskonzept, vorhandener EN-Zertifikation und regelmäßiger Wartung kann ich Ablassgeräte im Seilgarten empfehlen.

3. Keines der Geräte erfüllt die Seilgartennorm. Können sie auch nicht, denn die 15567 ist ja eine Norm für Seilgärten und nicht für Ablass- oder Abseilgeräte. Die Frage ist vielmehr, ob sie irgendeine Zertifizierung nach DIN EN haben. 

perfectdescent hat zumindest auf dem Handbuch stehen, dass es von der Prüfstelle CE0321 nach DIN EN 341:2011 Klasse C zertifiziert wurde.

TOPPAS weist auch eine Zertifizierung nach DIN EN 341 auf.

Bornack hat laut Herstellerangaben beim Base Jump eine Zertifizierung nach DIN EN 341 und EN 1891-A

Powerfan weist eine Zertifizierung in Anlehnung an EN 341 und EN 360 auf. Was immer auch in Anlehnung bedeuten mag. 

Headrush hat laut Herstellerangaben beim Trublue eine Zertifizierung nach DIN EN 341 -A

Headrush Quickjump hat meines Wissens keine EN-Zertifizierung, sondern ist nach IAPA Standard ATSM F2291-11 und ASTM 846-92 zertifiziert. Dies ist aber keine EN-Zertifizierung.

Empfehlen würde ich allen, die solche Geräte verbauen, sich intensiv mit den Herstellervorgaben und den Gebrauchsanleitungen auseinander zu setzen, sowie die Wartungs- und Inspektionshinweise penibel einzuhalten.

4. Ich würde kein Gerät empfehlen, das nicht eine europäische Norm erfüllt. Die Frage stellt sich auch, wie für ein nicht EN-zertifiziertes Gerät eine belastbare Typ A Abnahme erreicht werden kann.

5. Unfälle mit den Geräten gab es meines Wissens schon. Beinahe-Unfälle sind mir aus meiner Inspektionstätigkeit durch fehlerhaften Einbau bekannt. Auch Unfällen mit Personenschaden durch Absturz sind mir bekannt, meist durch einen fehlerhaften Umhängevorgang. 

Meiner Meinung nach sollte der Umhängevorgang bei solchen Geräten, soweit es sich nicht um Anlagen mit Einzelsicherungssystemen der Klasse D oder E handelt, unter der Beaufsichtigungsstufe 2 stehen, wobei ich persönlich der Meinung bin, dass ein Betreuer den Umhängevorgang nicht nur sehen können muss, sondern diesen wirklich sehen sollte.

Für die Verwendung der angesprochenen Geräte mit einem Umhängevorgang am Boden haben Hersteller wie petzl mit dem Karabiner Am D‘ Pin Lock Produkte auf den Markt gebracht, die den Einhängevorgang nur mit Hilfe des Betreuungspersonals ermöglichen.

Infos und Kontakt:

Thomas Gradl

Ossingerstr.2

81375 München

Tel.: 0160.99029826

E-Mail: seilgarten@thomasgradl.de

www.thomasgradl.de